Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17454
OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 3, 9; BGB §§ 133, 157, 765
    Zur Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03

    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn es sich - wie hier - um ein Vertragsverhältnis unter Kaufleuten handelt (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Die Vertragsbestimmung enthält insofern eine sog. Potestativbedingung (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Der Streithelferin wäre es verwehrt gewesen, von der Klägerin - entgegen der unter Ziffer 4) getroffenen Zahlungsbestimmung - die Auszahlung des vollen Sicherheitseinbehaltes an sich zu verlangen, weil dies hier zur Folge gehabt hätte, dass die Klägerin die Bankbürgschaft nicht zum Entstehen bringen konnte (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296): das Austauschrecht hätte die Auftragnehmerin in diesem Fall nicht wirksam ausgeübt.

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Denn die unstreitigen Zahlungen der Klägerin auf andere bei der Beklagten geführte Konten der Hauptschuldnerin haben die in dem Bürgschaftsvertrag eindeutig formulierte Bedingung nicht erfüllen können (vgl. ebenso OLG Karlsruhe WM 2000, 2296).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht